Der Nachbarschaftsraum
Inhalt
Aktuelle Situation
Sinkende Mitgliederzahlen (und damit einhergehend geringere Kirchensteuereinnahmen), gesellschaftlicher Bedeutungsverlust und Personalmangel insbesondere bei Pfarrer:innen haben in unserer Landeskirche einen Reformprozess angestoßen. Diesen Prozess nennt unsere Kirche ekhn2030.
Veränderungen, auch solch massive wie derzeit anstehend, sind jedoch in der zweitausendjährigen Geschichte der Kirche immer wieder aufgetreten.
Worum gehts?
Unsere Landeskirche, geleitet durch ein Gremium von gewählten Haupt- und Ehrenamtlichen (Landessynode), stößt derzeit in vielen Bereichen Veränderungen an.
(So werden beispielsweise auch massive Einsparungen innerhalb der kirchlichen Verwaltungsstrukturen vorgenommen.)
Für uns vor Ort bedeutet dies insbesondere:
- die Bildung von Nachbarschaftsräumen
- die Einstellung von finanziellen Zuweisungen für bestimmte Gebäude
- die Arbeit in Verkündigungsteams
Die Bildung von Nachbarschaftsräumen
Das Dekanat Worms-Wonnegau
Unser Dekanat Worms-Wonnegau setzt sich Stand 2021 aus den Kirchengemeinden, die in der Grafik abgebildet sind, zusammen. Diese Kirchengemeinden sind in der Herbstsynode des Dekanats zu einzelnen Nachbarschaftsräumen zusammengefasst worden.
Unser Nachbarschaftsraum
Unser Nachbarschaftsraum, bislang noch ohne eigenen Namen, besteht aus folgenden Kirchengemeinden:
- Dorn-Dürkheim-Hillesheim-Wintersheim (Pfarrerin Volk)
- Dittelsheim-Heßloch-Frettenheim (Pfarrer Schenk)
- Monzernheim (Pfarrer Schenk)
- Bechtheim (Pfarrer Schenk)
- Westhofen (Pfarrer Bührmann)
- Osthofen (Pfarrer Arndt & Müller)
Insgesamt leben in diesen Kirchengemeinden über 8000 Gemeindeglieder. Diese Menschen werden künftig von 3,5 Pfarrstellen und einer kirchenmusikalischen Stelle, die als Verkündigungsteam zusammenarbeiten, versorgt.
(Hinweis: das bedeutet nicht, dass es für alle Gottesdienste nur einen Organisten, eine Organistin gibt!)
Rechtsform
Bis spätestens zum 30. Juni 2026 muss sich unser Nachbarschaftsraum eine von drei Rechtsformen geben:
- Gemeindezusammenschluss (Fusion)
- Gesamtkirchengemeinde
- Arbeitsgemeinschaft
Durch den Gemeindezusammenschluss entsteht eine neue Kirchengemeinde als Rechtsnachfolgerin der bisherigen Einzelgemeinden. Die Einzelvermögen und Gebäude werden in der neuen Gemeinde zusammengeführt, das Personal bei der neuen Gemeinde angestellt.
In der Gesamtkirchengemeinde bleiben die Ortsgemeinden rechtlich selbstständig, besitzen jedoch keine handelnden Organe mehr, der Gesamtkirchenvorstand übernimmt die Vermögens- und Gebäudeverwaltung (Gebäude bleiben jedoch im Eigentum der Ortsgemeinden).
Die Arbeitsgemeinschaft ist wohl der offenste Zusammenschluss. Die Ortsgemeinden bleiben rechtlich selbstständig mit je eigenen Kirchenvorständen. Fragen von Personal, Gebäuden und Verwaltung entscheidet der geschäftsführende Ausschuss, Zusammenlegungen von Vermögen, Gebäuden, etc. finden nicht statt. Die „Freiheit“ dieser Rechtsform zieht allerdings einen erhöhen Verwaltungsaufwand nach sich.
(Stark verkürzte Darstellung. Ausführlichere Informationen im PDF.)
Gebäude
Seit 1950 wurden in deutschen Kirchengemeinden so viele Gebäude gekauft und gebaut, wie in der gesamten Zeit seit Beginn der Reformation im frühen 16. Jahrhundert nicht. Grund waren die „goldenen Jahre“ des Wirtschaftswunders und der stetig wachsende Wohlstand unseres Landes und seiner Menschen. Da die Einnahmen der Kirchen durch die Kirchensteuer unmittelbar an diesen Wohlstand gekoppelt sind, wuchsen auch ihre finanziellen Möglichkeiten.
Heute sind diese Gebäude die größte finanzielle Herausforderung, oftmals renovierungsbedürftig und bisweilen nur teilweise oder gar nicht nutzbar. Und selbst Gebäude in bestem Zustand werden in der Regel nicht in dem Maße ausgelastet, wie es zu ihrer Unterhaltung angemessen wäre. Gemeindehäuser, in denen viermal in der Woche eine Veranstaltung stattfindet. Kirchen, in denen einmal in der Woche Gottesdienste gefeiert werden …
Ein wesentlicher Aspekt des Reformprozesses konzentriert sich auf diese Herausforderung.
Gemeindeeigene Gebäude werden derzeit besichtigt und kategorisiert. Die jeweilige Einstufung eines Gebäudes regelt ein Gebäude- und Entwicklungsplan, den unser Dekanat aufstellt.
- Kategorie A: auf Dauer zu halten
- Kategorie B: bis auf weiteres zu halten
- Kategorie C: nicht mehr zuweisungsberechtigt
(Am Ende dieser Seite finden Sie einen Link zum Kirchengesetz, das die Erstellung der Gebäude- und Entwicklungspläne regelt.)
Auch eine Einstufung in Kategorie C bedeutet nicht, dass eine Gemeinde gezwungen ist, ein Gebäude zu verkaufen! Jedoch erhält sie keine Zuweisungen für Baumaßnahmen mehr. Aufgrund der prekären Finanzlage der meisten Gemeinden ist ein Verkauf in diesen Fällen die einzige Möglichkeit, wenn es nicht gelingt, das Gebäude anderweitig zu monetarisieren.
Hinweis: Kirchengebäude werden in fast allen Fällen der Kategorie A zugewiesen.
Kindertagesstätten
Kirchen, Gemeinde- und Pfarrhäuser werden jeweils individuell begutachtet und eingestuft. Die Gebäude von Kindertagesstätten hingegen sollen bis 2030 grundsätzlich in kommunale Bauträgerschaft übergehen.
Das Verkündigungsteam
Um allen Gemeindegliedern im Nachbarschaftsraum gerecht werden zu können, arbeiten die Pfarrer:innen, Kirchenmusker:innen und Gemeindepädagog:innen spätestens ab Januar 2025 in sogenannten Verkündigungsteams zusammen.
Das Team für unseren Nachbarschaftsraum wird 4,5 Stellen umfassen, darin eingeschlossen 3,5 Pfarrstellen und ein kirchenmusikalischer Dienst. Die 3,5 Pfarrstellen werden voraussichtlich mit Pfarrer Berkenkamp, Pfarrer Bührmann, Pfarrer Müller und Pfarrer Schenk besetzt. Den kirchenmusikalischen Dienst übernimmt Herr Mameli.
Das Verkündigungsteam hat vielfältige Möglichkeiten, die Zusammenarbeit zu gestalten. Es kann bspw. „gabenorientiert“ arbeiten und Schwerpunkte für einzelne seiner Mitglieder festlegen. Wenn einem Pfarrer die Kinder- und Jugendarbeit besonders am Herzen liegt, kann dieser in Absprache mit den Kollegen hauptverantwortlich in diesem Bereich tätig sein. Ein anderer wiederum ist Hauptansprechpartner in der Seelsorge, wieder ein anderer konzentriert sich auf die Arbeit mit älteren und alten Menschen.
(Es handelt sich um Beispiele! Derzeit [Dezember 2023] hat das Verkündigungsteam seine Arbeit noch nicht aufgenommen.)
Wichtig ist allen Kollegen, dass sie in ihrer Gemeinde weiterhin für ihre Gemeindeglieder persönlich ansprechbar sind!
Auch die gottesdienstliche Landschaft innerhalb unseres Nachbarschaftsraumes wird sich verändern. Denkbar sind bspw. „Sommergottesdienste“, die in den Sommermonaten abwechselnd in jeweils einer Gemeinde gefeiert werden (und durch das Team abwechslungsreicher gestaltet werden können.) Auch wird es voraussichtlich nicht mehr in jeder Gemeinde an jedem Sonntag einen Gottesdienst geben (können).
Um Menschen dennoch sonntäglich die Teilnahme an einem Gottesdienst zu ermöglichen, wird das Verkündigungsteam Kooperationen (bspw. mit dem „Wonnibus“) anstreben.
Der Prozess
Roadmap
Herbst 2023: die Nachbarschaftsräume werden durch die Dekanatssynode beschlossen.
01.01.2025: Die Verkündigungsteams müssen spätestens jetzt mit ihrer Arbeit beginnen.
31.12.2025: Die Dekanatssynode muss spätestens jetzt den Gebäude- und Entwicklungsplan beschließen.
30.06.2026: Die Nachbarschaftsräume müssen sich spätestens jetzt auf eine Rechtsform einigen.
31.12.2026: Die Nachbarschaftsräume müssen spätestens jetzt die Verwaltungsstrukturen an einem Ort eingerichtet haben (gemeinsame Gemeindebüros)
Die Steuerungsgruppe
Oder auch: der Lenkungsausschuss.
Die Steuerungsgruppe setzt sich aus Vertreter:innen der jeweiligen Kirchenvorstände der Kirchengemeinden des Nachbarschaftsraumes zusammen. Pro Kirchengemeinde sollen sich jeweils die Pfarrperson und bis zu zwei Ehrenamtliche beteiligen.
06. Dezember 2023 - Bechtheim
Die Steuerungsgruppe trifft sich erstmalig. Transformationsprozessbegleiter Axel Conrad informiert die Anwesenden über die Aufgaben der Steuerungsgruppe:
- Umsetzung des Regionalgesetzes
- die Entwicklung von Querschnittsthemen und des kirchlichen Lebens
- die Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten
- den Prozess der Bildung des Nachbarschaftsraumes steuern
Der Zeitplan („Roadmap“) wird erörtert und das nächste Treffen vereinbart.
Themenkomplex
Arbeitsprozess
01. Februar 2024 - Hillesheim
Die Steuerungsgruppe beschließt, wie viele Personen die jeweiligen Gemeinden in das Plenum entsenden:
- Osthofen: 2 Hauptamtliche (Pfarrer), 2 Ehrenamtliche (Kirchenvorstände)
- Westhofen: 1 Hauptamtlicher, 2 Ehrenamtliche
- Bechtheim, Monzernheim, Dittelsheim-Heßloch-Frettenheim: 1 HA, 3 EA
- Dorn-Dürkheim-Hillesheim-Wintersheim: 1 HA, 2 EA
Die Steuerungsgruppe soll (für ein strukturiertes und zielführendes Arbeiten) ca. 14 Personen umfassen und etwa alle 6 Wochen im Plenum zusammenkommen.
Die Aufgabe der Steuerungsgruppe ist, die Zusammenlegung der Einzelgemeinden zu einem nachbarschaftlich agierenden Raum zu gestalten. Sie kann keine eigenen Beschlüsse fassen, sondern bereitet Beschlüsse zur Vorlage in den jeweiligen Kirchenvorständen vor.
13. März 2024 - Westhofen
Die Steuerungsgruppe wird sich künftig aus folgenden Mitgliedern der Kirchenvorstände und ihrer Vertretungen zusammensetzen:
Gemeinde(n) | Steuerungsgruppe | Vertretung |
Osthofen | Lukas Berkenkamp Ruth Hahn | Gabriele Guggenbichler |
Westhofen | Nils Bührmann (Protokoll) Jana Herweck | Elke Ertel Gabriele Fritz |
Bechtheim, Monzernheim, Dittelsheim-Heßloch-Frettenheim | Andreas Schenk Manfred Buscher | Monika Schneider Brunhilde Ackva-Geil |
Dorn-Dürkheim-Hillesheim-Wintersheim | Birgit Volk Andrea Rehn |
Termine und Orte werden festgelegt, Schriftführer ernannt (Nils Bührmann, Andreas Krieg). Die Wahl der Vorsitzenden wird auf die Sitzung vom 24. April verschoben.
Bericht aus den Gebäudebegehungen: Frau Reiniger-Pointner vom Dezernat für Finanzen, Bau und Liegenschaften der EKHN führt durch die Begehungen der einzelnen Gemeindegebäude. Viele Kriterien spielen für die spätere Kategorisierung der einzelnen Gebäude eine wichtige Rolle: Erhaltungszustand, Nutzung, Denkmalschutz, Ensembleschutz und weitere.
Die Kategorisierung der Gebäude wird zu Beginn des Folgejahres 2025 auf Dekanatsebene durch die Vertreter:innen der Gemeinden in der Dekanatssynode vorgenommen.