Der Nachbarschaftsraum

Inhalt

Aktuelle Situation

Sinkende Mitgliederzahlen (und damit einhergehend geringere Kirchensteuereinnahmen), gesellschaftlicher Bedeutungsverlust und Personalmangel insbesondere bei Pfarrer:innen haben in unserer Landeskirche einen Reformprozess angestoßen. Diesen Prozess nennt unsere Kirche ekhn2030.

Veränderungen, auch solch massive wie derzeit anstehend, sind jedoch in der zweitausendjährigen Geschichte der Kirche immer wieder aufgetreten.

Worum gehts?

Unsere Landeskirche, geleitet durch ein Gremium von gewählten Haupt- und Ehrenamtlichen (Landessynode), stößt derzeit in vielen Bereichen Veränderungen an.
(So werden beispielsweise auch massive Einsparungen innerhalb der kirchlichen Verwaltungsstrukturen vorgenommen.)

Für uns vor Ort bedeutet dies insbesondere:

  • die Bildung von Nachbarschaftsräumen
  • die Einstellung von finanziellen Zuweisungen für bestimmte Gebäude
  • die Arbeit in Verkündigungsteams

Die Bildung von Nachbarschaftsräumen

Das Dekanat Worms-Wonnegau

Unser Dekanat Worms-Wonnegau setzt sich Stand 2021 aus den Kirchengemeinden, die in der Grafik abgebildet sind, zusammen. Diese Kirchengemeinden sind in der Herbstsynode des Dekanats zu einzelnen Nachbarschaftsräumen zusammengefasst worden.

Unser Nachbarschaftsraum

Unser Nachbarschaftsraum, bislang noch ohne eigenen Namen, besteht aus folgenden Kirchengemeinden:

  • Dorn-Dürkheim-Hillesheim-Wintersheim (Pfarrerin Volk)
  • Dittelsheim-Heßloch-Frettenheim (Pfarrer Schenk)
  • Monzernheim (Pfarrer Schenk)
  • Bechtheim (Pfarrer Schenk)
  • Westhofen (Pfarrer Bührmann)
  • Osthofen (Pfarrer Arndt & Müller)

Insgesamt leben in diesen Kirchengemeinden über 8000 Gemeindeglieder. Diese Menschen werden künftig von 3,5 Pfarrstellen und einer kirchenmusikalischen Stelle, die als Verkündigungsteam zusammenarbeiten, versorgt.

(Hinweis: das bedeutet nicht, dass es für alle Gottesdienste nur einen Organisten, eine Organistin gibt!)

Rechtsform

Bis spätestens zum 30. Juni 2026 muss sich unser Nachbarschaftsraum eine von drei Rechtsformen geben:

  • Gemeindezusammenschluss (Fusion)
  • Gesamtkirchengemeinde
  • Arbeitsgemeinschaft

Durch den Gemeindezusammenschluss entsteht eine neue Kirchengemeinde als Rechtsnachfolgerin der bisherigen Einzelgemeinden. Die Einzelvermögen und Gebäude werden in der neuen Gemeinde zusammengeführt, das Personal bei der neuen Gemeinde angestellt.

In der Gesamtkirchengemeinde bleiben die Ortsgemeinden rechtlich selbstständig, besitzen jedoch keine handelnden Organe mehr, der Gesamtkirchenvorstand übernimmt die Vermögens- und Gebäudeverwaltung (Gebäude bleiben jedoch im Eigentum der Ortsgemeinden).

Die Arbeitsgemeinschaft ist wohl der offenste Zusammenschluss. Die Ortsgemeinden bleiben rechtlich selbstständig mit je eigenen Kirchenvorständen. Fragen von Personal, Gebäuden und Verwaltung entscheidet der geschäftsführende Ausschuss, Zusammenlegungen von Vermögen, Gebäuden, etc. finden nicht statt. Die “Freiheit” dieser Rechtsform zieht allerdings einen erhöhen Verwaltungsaufwand nach sich.

(Stark verkürzte Darstellung. Ausführlichere Informationen im PDF.)

Quelle: ekhn2030 - Rechtsformen der Zusammenarbeit im Nachbarschaftsraum

Gebäude

Seit 1950 wurden in deutschen Kirchengemeinden so viele Gebäude gekauft und gebaut, wie in der gesamten Zeit seit Beginn der Reformation im frühen 16. Jahrhundert nicht. Grund waren die “goldenen Jahre” des Wirtschaftswunders und der stetig wachsende Wohlstand unseres Landes und seiner Menschen. Da die Einnahmen der Kirchen durch die Kirchensteuer unmittelbar an diesen Wohlstand gekoppelt sind, wuchsen auch ihre finanziellen Möglichkeiten.

Heute sind diese Gebäude die größte finanzielle Herausforderung, oftmals renovierungsbedürftig und bisweilen nur teilweise oder gar nicht nutzbar. Und selbst Gebäude in bestem Zustand werden in der Regel nicht in dem Maße ausgelastet, wie es zu ihrer Unterhaltung angemessen wäre. Gemeindehäuser, in denen viermal in der Woche eine Veranstaltung stattfindet. Kirchen, in denen einmal in der Woche Gottesdienste gefeiert werden …

Ein wesentlicher Aspekt des Reformprozesses konzentriert sich auf diese Herausforderung.

Gemeindeeigene Gebäude werden derzeit besichtigt und kategorisiert. Die jeweilige Einstufung eines Gebäudes regelt ein Gebäude- und Entwicklungsplan, den unser Dekanat aufstellt.

  • Kategorie A: auf Dauer zu halten
  • Kategorie B: bis auf weiteres zu halten
  • Kategorie C: nicht mehr zuweisungsberechtigt

(Am Ende dieser Seite finden Sie einen Link zum Kirchengesetz, das die Erstellung der Gebäude- und Entwicklungspläne regelt.)

Auch eine Einstufung in Kategorie C bedeutet nicht, dass eine Gemeinde gezwungen ist, ein Gebäude zu verkaufen! Jedoch erhält sie keine Zuweisungen für Baumaßnahmen mehr. Aufgrund der prekären Finanzlage der meisten Gemeinden ist ein Verkauf in diesen Fällen die einzige Möglichkeit, wenn es nicht gelingt, das Gebäude anderweitig zu monetarisieren.

Hinweis: Kirchengebäude werden in fast allen Fällen der Kategorie A zugewiesen.

Kindertagesstätten

Kirchen, Gemeinde- und Pfarrhäuser werden jeweils individuell begutachtet und eingestuft. Die Gebäude von Kindertagesstätten hingegen sollen bis 2030 grundsätzlich in kommunale Bauträgerschaft übergehen.

Das Verkündigungsteam

Um allen Gemeindegliedern im Nachbarschaftsraum gerecht werden zu können, arbeiten die Pfarrer:innen, Kirchenmusker:innen und Gemeindepädagog:innen spätestens ab Januar 2025 in sogenannten Verkündigungsteams zusammen.

Das Team für unseren Nachbarschaftsraum wird 4,5 Stellen umfassen, darin eingeschlossen 3,5 Pfarrstellen und ein kirchenmusikalischer Dienst. Die 3,5 Pfarrstellen werden voraussichtlich mit Pfarrer Berkenkamp, Pfarrer Bührmann, Pfarrer Müller und Pfarrer Schenk besetzt. Den kirchenmusikalischen Dienst übernimmt Herr Mameli.

Das Verkündigungsteam hat vielfältige Möglichkeiten, die Zusammenarbeit zu gestalten. Es kann bspw. “gabenorientiert” arbeiten und Schwerpunkte für einzelne seiner Mitglieder festlegen. Wenn einem Pfarrer die Kinder- und Jugendarbeit besonders am Herzen liegt, kann dieser in Absprache mit den Kollegen hauptverantwortlich in diesem Bereich tätig sein. Ein anderer wiederum ist Hauptansprechpartner in der Seelsorge, wieder ein anderer konzentriert sich auf die Arbeit mit älteren und alten Menschen.

(Es handelt sich um Beispiele! Derzeit [Dezember 2023] hat das Verkündigungsteam seine Arbeit noch nicht aufgenommen.)

Wichtig ist allen Kollegen, dass sie in ihrer Gemeinde weiterhin für ihre Gemeindeglieder persönlich ansprechbar sind!

Auch die gottesdienstliche Landschaft innerhalb unseres Nachbarschaftsraumes wird sich verändern. Denkbar sind bspw. “Sommergottesdienste”, die in den Sommermonaten abwechselnd in jeweils einer Gemeinde gefeiert werden (und durch das Team abwechslungsreicher gestaltet werden können.) Auch wird es voraussichtlich nicht mehr in jeder Gemeinde an jedem Sonntag einen Gottesdienst geben (können).

Um Menschen dennoch sonntäglich die Teilnahme an einem Gottesdienst zu ermöglichen, wird das Verkündigungsteam Kooperationen (bspw. mit dem “Wonnibus”) anstreben.

Der Prozess

Roadmap

Herbst 2023: die Nachbarschaftsräume werden durch die Dekanatssynode beschlossen.

01.01.2025: Die Verkündigungsteams müssen spätestens jetzt mit ihrer Arbeit beginnen.

31.12.2025: Die Dekanatssynode muss spätestens jetzt den Gebäude- und Entwicklungsplan beschließen.

30.06.2026: Die Nachbarschaftsräume müssen sich spätestens jetzt auf eine Rechtsform einigen.

31.12.2026: Die Nachbarschaftsräume müssen spätestens jetzt die Verwaltungsstrukturen an einem Ort eingerichtet haben (gemeinsame Gemeindebüros)

Die Steuerungsgruppe

Oder auch: der Lenkungsausschuss.

Die Steuerungsgruppe setzt sich aus Vertreter:innen der jeweiligen Kirchenvorstände der Kirchengemeinden des Nachbarschaftsraumes zusammen. Pro Kirchengemeinde sollen sich jeweils die Pfarrperson und bis zu zwei Ehrenamtliche beteiligen.

06. Dezember 2023 - Bechtheim

Die Steuerungsgruppe trifft sich erstmalig. Transformationsprozessbegleiter Axel Conrad informiert die Anwesenden über die Aufgaben der Steuerungsgruppe:

  • Umsetzung des Regionalgesetzes
  • die Entwicklung von Querschnittsthemen und des kirchlichen Lebens
  • die Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten
  • den Prozess der Bildung des Nachbarschaftsraumes steuern

Der Zeitplan (“Roadmap”) wird erörtert und das nächste Treffen vereinbart.

Themenkomplex

Arbeitsprozess

01. Februar 2024 - Hillesheim

Die Steuerungsgruppe beschließt, wie viele Personen die jeweiligen Gemeinden in das Plenum entsenden:

  • Osthofen: 2 Hauptamtliche (Pfarrer), 2 Ehrenamtliche (Kirchenvorstände)
  • Westhofen: 1 Hauptamtlicher, 2 Ehrenamtliche
  • Bechtheim, Monzernheim, Dittelsheim-Heßloch-Frettenheim: 1 HA, 3 EA
  • Dorn-Dürkheim-Hillesheim-Wintersheim: 1 HA, 2 EA

Die Steuerungsgruppe soll (für ein strukturiertes und zielführendes Arbeiten) ca. 14 Personen umfassen und etwa alle 6 Wochen im Plenum zusammenkommen.

Die Aufgabe der Steuerungsgruppe ist, die Zusammenlegung der Einzelgemeinden zu einem nachbarschaftlich agierenden Raum zu gestalten. Sie kann keine eigenen Beschlüsse fassen, sondern bereitet Beschlüsse zur Vorlage in den jeweiligen Kirchenvorständen vor.

13. März 2024 - Westhofen

Die Steuerungsgruppe wird sich künftig aus folgenden Mitgliedern der Kirchenvorstände und ihrer Vertretungen zusammensetzen:

Gemeinde(n)SteuerungsgruppeVertretung
Osthofen

Lukas Berkenkamp
Udo Jürgen Arndt
Armin Müller

Ruth Hahn
Doris Kron

Gabriele Guggenbichler
Westhofen

Nils Bührmann (Protokoll)

Jana Herweck
Marco Schäfer

Elke Ertel
Gabriele Fritz
Bechtheim, Monzernheim, Dittelsheim-Heßloch-Frettenheim

Andreas Schenk

Manfred Buscher
Torsten Peter
Andreas Krieg (Protokoll)

Monika Schneider
Brunhilde Ackva-Geil
Dorn-Dürkheim-Hillesheim-Wintersheim

Birgit Volk

Andrea Rehn
Marita Weber

 

Termine und Orte werden festgelegt, Schriftführer ernannt (Nils Bührmann, Andreas Krieg). Die Wahl der Vorsitzenden wird auf die Sitzung vom 24. April verschoben.

Bericht aus den Gebäudebegehungen: Frau Reiniger-Pointner vom Dezernat für Finanzen, Bau und Liegenschaften der EKHN führt durch die Begehungen der einzelnen Gemeindegebäude. Viele Kriterien spielen für die spätere Kategorisierung der einzelnen Gebäude eine wichtige Rolle: Erhaltungszustand, Nutzung, Denkmalschutz, Ensembleschutz und weitere.

Die Kategorisierung der Gebäude wird zu Beginn des Folgejahres 2025 auf Dekanatsebene durch die Vertreter:innen der Gemeinden in der Dekanatssynode vorgenommen.

24. April 2024 - Dittelsheim

28. Mai 2024 - Osthofen

10. Juli 2024 - Monzernheim

27. August 2024 - Dorn-Dürkheim

08. Oktober 2024 - Westhofen

27. November 2024 - Bechtheim

Termine

Mai 2024

Montag 6. MaiSamstag 11. Mai

Bethelsammlung

Freitag 10. Mai

14:00 – 15:00
Bestattung Gudrun Gehl

Samstag 11. Mai

15:00 – 21:00
Café Lichtblick
18:00 – 19:00
Vorabendgottesdienst

Abendmahlsgottesdienst der Konfirmand:innen

Sonntag 12. Mai

10:00 – 11:00
Gottesdienst Westhofen
14:00 – 20:00
Café Lichtblick

Montag 13. Mai

10:00 – 11:00
Bewegungskurs

Für Seniorinnen und Senioren. Veranstalterin: Sabine Scriba, Gemeindeschwester Plus

Dienstag 14. Mai

10:00 – 18:00
Gemeindefahrt

Donnerstag 16. Mai

10:00 – 11:00
Krümelkreis
19:30 – 21:00
Aus:Lese

Wir erschließen uns biblische Texte in gemütlicher Runde. Keinerlei Vorkenntnisse erforderlich!

Freitag 17. Mai

18:30 – 22:30
Café Lichtblick Rum-Tasting

Samstag 18. Mai

15:00 – 21:00
Café Lichtblick
18:00 – 19:00
Gottesdienst Abenheim

Sonntag 19. Mai

11:00 – 12:00
Gottesdienst zu 1250 Jahren Abenheim
14:00 – 20:00
Café Lichtblick

Montag 20. Mai

10:00 – 11:00
Bewegungskurs

Für Seniorinnen und Senioren. Veranstalterin: Sabine Scriba, Gemeindeschwester Plus

Dienstag 21. Mai

19:30 – 22:30
KV Sitzung Westhofen & Abenheim

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