Hinweis auf die Möglichkeit des Einspruchs
Am 24. Oktober 2023 wurde Pfarrer Nils Bührmann als Inhaber der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Westhofen gewählt.
Jedes nach der Kirchengemeindewahlordnung wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde Westhofen kann innerhalb von zwei Wochen gegen dessen vorgesehene Ernennung zum Inhaber der Pfarrstelle Einspruch einlegen.
Einsprüche können nur auf folgende Gründe gestützt werden:
- Gesetzwidrigkeit des Besetzungsverfahrens
- Erhebliche Bedenken gegen Lehre und Lebensführung
- Wesentlich eingeschränkte Dienstfähigkeit
Der Einspruch muss schriftlich bei der Dekanin des Evangelischen Dekanats Worms-Wonnegau, Frau Dekanin Jutta Herbert, eingelegt und begründet werden. Die Frist zum Einspruch endet am 12. November 2023.