Wenn eines stirbt, ist das für die, die zurückbleiben, schlimm. Manchmal tröstet ein: „Es war eine Erlösung“, oder: „Sie hatte ein erfülltes Leben“. Manchmal tröstet der Gedanke, dass Gott sich dem geliebten Menschen annimmt, der Tod nur eine Rückkehr dahin ist, woher wir einst gekommen sind: in Gottes Schoß.
Daran erinnern wir bei jeder evangelischen Bestattung. Um eine gute Reise in Gottes Ewigkeit bitten wir, wenn wir auf dem Friedhof zusammenkommen und Menschen mit dem gebührenden Ritus verabschieden.
Jedes Mitglied der evangelischen Kirche hat ein Anrecht auf eine evangelische Bestattung. Der Dienst des Pfarrers oder der Pfarrerin ist kostenfrei. Selbstverständlich wird auch jedes ungetauft verstorbene Kind auf Wunsch der evangelischen Angehörigen bestattet.
Manchmal geschieht es aber, dass Menschen ohne Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche (etwa Mitglieder der katholischen Kirche oder Ausgetretene) oder aber ihre Angehörigen den Wunsch nach einer evangelischen Bestattung haben. Grundsätzlich ist das in Ausnahmefällen und durch Beschluss des Kirchenvorstandes möglich.
Aber die Zeiten ändern sich, gewiss haben Sie davon gehört. Es gibt immer weniger Pfarrer:innen. Gemeinden schließen sich in Nachbarschaftsräumen zusammen und auch bei uns werden künftig lediglich drei Pfarrer für alle Menschen in diesem Raum zuständig sein.
Darum wird es diese Ausnahmen künftig nicht mehr oder kaum noch geben können.
Wir empfehlen daher dringend: Wenn Sie den Wunsch hegen, sich evangelisch bestatten zu lassen, warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Vereinbaren Sie einen Termin mit Pfarrer Nils Bührmann (0151 50651864 / nils.buehrmann@ekhn.de) und treten Sie der evangelischen Kirche bei.
Im Falle eines Übertritts müssen Sie zunächst auf dem Standesamt aus Ihrer derzeitigen Kirche austreten.
Abschließend: wir bedauern diesen Umstand sehr. Aber hier auf Erden gilt leider: Ressourcen sind endlich. Auch unsere. Darüber möchten wir Sie rechtzeitig informieren.
Ihr Kirchenvorstand in Westhofen und Abenheim